Nachlassregelung für Aquarianer
„Was passiert mit meinen Fischen, wenn ich mal nicht mehr bin?“ Ältere Aquarianer fragen sich das häufig und wollen vor allem ihrem Ehegatten, Lebenspartner oder auch ihre Familie nicht vor die Herausforderung stellen, sich nach ihrem Tod auch noch um das Aquarium oder Terrarium kümmern zu müssen. Nicht nur, dass der Trauerfall für die Hinterbliebenen schon schwer genug ist und es viele Dinge gibt, die geregelt werden müssen. Wenn die Angehörigen dem Hobby selbst nicht nachgehen, so fehlen ihnen zumeist Kenntnisse und Kontakte, um die heimische Aquaristik fach- und sachgerecht abzubauen und für eine gute und artgerechte Unterbringung der Lieblinge des Verstorbenen zu sorgen. Der Abbau eines Aquariums erfordert zudem eine gewisse Manpower, eine hochbetagte Witwe wird damit regelmäßig überfordert sein. Leider geben viele ältere Aquarien einer allein aus diesem Grund ihr Hobby auf, obwohl sie an ihrem Lebensabend noch viel Freude an der Pflege ihrer Fische oder sonstiger Tiere hinter Glas haben könnten.
Dieses Problem wollen wir, die Aquarienfreunde Berlin-Tegel 1912 e.V. lösen. In der Vergangenheit sind häufiger schon Angehörige von verstorbenen Aquarianern in ihrer Not an uns herangetreten und haben uns gebeten, bei der Auflösung der Aquaristik behilflich zu sein. Wir haben daher die Idee, in Zusammenarbeit mit der Erbrechtskanzlei Lahrmann, eine Vereinbarung aufzusetzen, in der wir garantieren, dass wir uns im Trauerfall um alles kümmern. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Nichtmitglieder, ist unentgeltlich und soll den älteren Hobbyfreunden die beschriebene Sorge nehmen.
Frank Lehmann (1.Vorsitzender) und
Florian Lahrmann (Mitglied, Fachanwalt für Erbrecht)